Vermessungskosten
Die Vermessungskosten berechnen sich nach der Art der Vermessungsleistung.
Dabei wird zwischen
1. Gebühren für hoheitliche Vermessungstätigkeiten
(Amtshandlungen des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs)
und
2. Honorar für privatrechtliche Tätigkeit
(Ingenieurvermessungsleistungen und sonstige Vermessungsleistungen)
unterschieden.
Die Vermessungskosten berechnen sich nach der Art der Vermessungsleistung.
Dabei wird zwischen
1. Gebühren für hoheitliche Vermessungstätigkeiten
(Amtshandlungen des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs)
und
2. Honorar für privatrechtliche Tätigkeit
(Ingenieurvermessungsleistungen und sonstige Vermessungsleistungen)
unterschieden.